Samarkander Staatliche Hochschule für Fremdsprachen bildet Spezialisten in den folgenden Bereichen auf Grundstudium aus:
- 5111400 - Fremdsprachen und Literatur (Englisch)
- 5112200- Fremdsprache (Englisch) im Vorschul- und Grundschulbereich
- 5120100 - Philologie und Sprachunterricht (Englisch)
- 5120100 - Philologie und Sprachunterricht (Deutsch)
- 5120100 - Philologie und Sprachunterricht (Französisch)
- 5120100 - Philologie und Sprachunterricht (Spanisch)
- 5120100 - Philologie und Sprachunterricht (Italienisch)
- 5120100 - Philologie und Sprachunterricht (Koreanisch)
- 5120100 - Philologie und Sprachunterricht (Chinesisch)
- 5120100 - Philologie und Sprachunterricht (Japanisch)
- 5120100 - Philologie und Sprachunterricht (Arabisch)
- 5120100 - Philologie und Sprachunterricht (Russisch)
- 5611501 - Guide-Begleitung und Übersetzungsaktivitäten
- 5120200 - Theorie und Praxis der Übersetzung (Englisch)
Ein Bachelor-Abschluss ist ein grundständiger Hochschulabschluss, der grundlegendes und praktisches Wissen im Bereich der Bildung vermittelt und mindestens 4 Jahre dauert.
Absolventinnen und Absolventen des grundständigen Studiengangs erhalten auf der Grundlage der Ergebnisse der staatlichen Zertifizierung einen „Bachelor-Abschluss“ im Bereich Pädagogik und erhalten ein Staatsdiplom.
Rechte der Studierenden der Hochschule
Wissenserwerb entsprechend den Errungenschaften von Wissenschaft, Technik, modernen Technologien;
kostenlose Nutzung der im Informationszentrum des Instituts verfügbaren Bücher, Zeitschriften, Elektronische Lernmittel in vorgeschriebener Weise;
kostenlose Beratung und Anleitung erhalten;
kostenlose Nutzung von Auditorien, Werkzeugen für den Bildungsprozess in der vorgeschriebenen Weise;
ihre Anregungen, kritische Stellungnahmen zur Verbesserung der Effizienz des Ausbildungsprozesses und der Qualität der Ausbildung in der vorgeschriebenen Weise gegenüber der Institutsleitung, dem Dekanat und der Leitung des Fachbereichs zu äußern und deren Berücksichtigung einzufordern;
Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen der Hochschule und der Fakultät;
Nehmen Sie an allen Arten von Forschungsarbeiten, Konferenzen, Symposien teil, reichen Sie ihre Forschung zur Veröffentlichung ein, einschließlich Samarkander Staatliche Hochschule für Fremdsprachen;
Mitglied zu sein und an den Aktivitäten öffentlicher Vereinigungen teilzunehmen, die rechtmäßig am Institut tätig sind;
Beteiligen Sie sich an der Diskussion und Lösung wichtiger Themen vom Samarkander Staatlichen Hochschule für Fremdsprachen, einschließlich durch öffentliche Organisationen und Hochschuleinrichtungen;
- Teilnahme an außerschulischen Aktivitäten, geistlichen und pädagogischen, Landschafts-, Landschafts- und anderen öffentlichen Arbeiten, die dem Gesetz nicht widersprechen;
- in seiner Freizeit an der Hochschule sowie an anderen arbeitsrechtlichen Orten zu arbeiten;
zusätzlich zu den im gewählten Fach (Spezialität) gelehrten Fächern das Studium anderer Fächer, die an der Samarkander Staatliche Hochschule für Fremdsprachen auf freiwilliger Basis auf vertraglicher Basis gelehrt werden;
Einspruch gegen die Anordnungen und Weisungen der Verwaltung von Samarkander Staatliche Hochschule für Fremdsprachen in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise einlegen;
eine qualitativ hochwertige und hochqualifizierte Ausbildung zu erhalten, andere Rechte auszuüben, die nicht im Widerspruch zu den Rechtsvorschriften stehen, um ein hochqualifizierter Spezialist auf dem gewählten Gebiet (Spezialität) zu werden.
Der Student darf seine Rechte nicht missbrauchen und diese Rechte für Zwecke verwenden, die den Interessen anderer zuwiderlaufen.
Studenten, die auf Vollzeitbasis mit staatlichen Stipendien und auf Honorarbasis studieren, erhalten Stipendien in der vom Ministerkabinett der Republik Usbekistan festgelegten Art und Höhe.
Die Studierenden haben das Recht, das Staatsstipendium des Präsidenten der Republik Usbekistan, das nach Islam Karimov, Alisher Navoi, Mirzo Ulugbek, Beruni benannte Staatsstipendium sowie andere renommierte Stipendien gemäß den einschlägigen Bestimmungen zu erhalten.
Nach geltendem Recht können Studierende für Wehrdienst, Rehabilitation, Schwangerschaft und Geburt sowie Kinderbetreuung Beurlaubung gewährt werden.
Gemäß der Gesetzgebung der Republik Usbekistan haben Vollzeitstudierende die Möglichkeit, während ihres Studiums am Institut die Wehrpflicht aufzuschieben.
Wohnbedürftige Studierende des Instituts (vor allem Waisen, Studierende, die einen Elternteil verloren haben (Ernährer), studieren auf Honorarbasis und sind finanziell in Not geraten) ist gewährleistet. Zahlungen für Versorgungsleistungen an Studenten in Wohnheimen werden von der Samarkander Staatlichen Hochschule für Fremdsprachen festgelegt und entsprechende Vereinbarungen mit Studenten getroffen.
Ein Studierender, der auf eigenen Wunsch oder aus wichtigem Grund aus dem Institut ausgeschlossen wurde, hat das Recht auf Wiedereinsetzung nach den Verfahren und Regeln für die Versetzung, Wiedereinstellung und Ausweisung von Studierenden.
Samarkander Staatliche Hochschule für Fremdsprachen -Studierende haben das Recht, ihr Studium nach den festgelegten Verfahren und Regeln an andere Hochschulen zu übertragen.
Pflichten der Studierenden des Instituts
Strikte Einhaltung der Vorschriften der Gesetzgebung der Republik Usbekistan, der moralischen Prinzipien der Gesellschaft, der moralischen Werte, der Charta der Universität, der Regeln der internen Arbeit, des Ethikkodex, der Regeln für die Unterbringung von Studenten im Bildungsprozess;
Erwerb von Kenntnissen, die in den Bildungsprogrammen und Lehrplänen der Hochschulbildung vorgesehen sind;
den Unterricht nicht ohne triftigen Grund verpassen, nicht zu spät zum Unterricht kommen;
alle Arten von Aufgaben und Aufgaben im Bildungsprozess, einschließlich des Lehrplans, fristgerecht und mit Qualität erledigen;
sei höflich zu Mitschülern, Schülern, Lehrern und anderen Mitarbeitern;
Einhaltung der Kleiderordnung. Nicht zu unterscheiden durch Aussehen und schlechtes Benehmen, bedingungsloser Gehorsam gegenüber moralischen Normen.
Studierende haben keinen Zutritt zum Campus:
Vorbereitung, Speicherung, Verbreitung religiöser oder schriftlicher oder elektronischer Materialien;
Vorbereitung, Speicherung, Verteilung, Propaganda jeglicher Form von Material, das nationalen, rassischen oder religiösen Hass fördert;
Begehung jeglicher Art von Fehlverhalten und anderen Arten von Straftaten;
Schäden an materiellem und technischem und sonstigem Eigentum auf dem Gelände des Instituts;
während des Studiums ohne Erlaubnis der Verwaltung von SamDCHTI ins Ausland zu gehen.
Die Beteiligung von Studenten an Aktivitäten, die nicht mit dem Bildungsprozess zusammenhängen, auf Kosten der Studienzeit ist verboten, es sei denn, dies ist in den Entscheidungen der Regierung der Republik Usbekistan vorgesehen.
Die folgenden Disziplinarmaßnahmen werden bei einem Verstoß gegen die in dieser Charta und der internen Arbeitsordnung und dem Ethikkodex der Universität festgelegten Verpflichtungen gegen einen Studenten verhängt:
Ein Studierender, der das Fach nicht fristgerecht beherrscht (mit Studienschulden), wird auf Anordnung des Rektors der Samarkander Staatliche Hochschule für Fremdsprachen aus dem Studium ausgeschlossen.
Ein Studierender kann in folgenden Fällen des Instituts verwiesen werden:
a) nach Belieben;
b) im Zusammenhang mit der Verlegung der Ausbildung an eine andere Bildungseinrichtung;
c) aus gesundheitlichen Gründen (auf der Grundlage der Bescheinigung der Ärztekommission);
d) wegen Verstoßes gegen die Bildungsdisziplin und die Hochschulordnung;
d) bei unberechtigtem Versäumnis von mehr als 74 Unterrichtsstunden während eines Semesters;
e) wegen nicht fristgerechter Zahlung von Studiengebühren (bei gebührenpflichtigen Studierenden);
j) im Zusammenhang mit der Inhaftierung des Studenten durch ein Gericht;
h) weil er gestorben ist.
21. Auf Initiative der Institutsleitung erfolgt der Ausschluss von Studierenden gemäß Ziffer 20 Buchstabe e) der Satzung des Instituts mit schriftlicher Zustimmung des Studierendenwerks (für Studierende, die Mitglied der Die Union). Der Student kann im Einvernehmen mit dem Jugendleiter der Hauptorganisation der Jugendunion der Republik Usbekistan in der Samarkander Staatliche Hochschule für Fremdsprachen auch gemäß Absatz 20 Unterabsatz "d)" dieser Charta ausgewiesen werden.
Bei der Ausweisung erhält ein Studierender (auf Wunsch der Eltern oder des Erziehungsberechtigten) persönliche Unterlagen, ein akademisches Zeugnis in der vorgeschriebenen Form und eine Kopie wird einer persönlichen Mappe beigefügt.
Der Student kann gegen die Rechtmäßigkeit und Fairness der gegen ihn verhängten Disziplinarmaßnahmen Einspruch erheben und in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise bei den zuständigen Behörden Beschwerde einlegen.
Informationen über die gegen den Studenten verhängten Disziplinarmaßnahmen werden in seiner Personalakte gespeichert.
Disziplinarmaßnahmen sind unabhängig von der Dauer der Krankschreibung spätestens einen Monat nach der Tatbegehung und spätestens sechs Monate nach der Begehung der Tat zu ergreifen. Studierende dürfen bei Krankheit, Bildungsurlaub oder Mutterschaftsurlaub nicht ausgewiesen werden.
Ein krankheitsbedingter Studierender (oder dessen Elternteil) hat die Fakultät innerhalb einer Woche zu benachrichtigen und am Anreisetag ein ärztliches Attest vorzulegen.
Die Nutzung von Mobiltelefonen durch Studenten auf dem Territorium und in den Räumen von der Samarkander Staatliche Institut für Fremdsprachen erfolgt in der von der Gesetzgebung der Republik Usbekistan vorgeschriebenen Weise.
Beschluss des Ministerkabinetts der Republik Usbekistan Nr. 197 vom 29. Juli 1991 "Über die Popularisierung des Systems des groß angelegten Fremdsprachenunterrichts für Schüler und Studenten der Republik und die Entwicklung seiner materiellen und technischen" Base" Die Studierenden sind die Studierenden des Konfuzius-Instituts am Institut, das sich hauptsächlich im Regionalen Sprachtrainingszentrum befindet. Das Zentrum bietet den Studenten auf Vertragsbasis das kontinuierliche Erlernen von Fremdsprachen sowie die Umsetzung des Plans für Lehrer und anderes Personal zum Erlernen von Fremdsprachen, stellt den Bürgern Usbekistans, ausländischen Bürgern und Staatenlosen Fremdsprachen zur Verfügung Bietet intensive Übertragung von Usbekisch, Russisch und anderen Sprachen im vereinbarten Umfang und Zeit. Die Bedingungen und Rechte der Studentenausbildung werden durch die einschlägigen normativen Rechtsakte gemäß der Gesetzgebung bestimmt.
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